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K-Tipp 9/2000
03.05.2000
Pensionskassengeld: Spesen bei der Auffangeinrichtung nagen am Ersparten.
Wer seine Stelle verlässt, sollte sich um sein Pensionskassengeld kümmern. Falls man dies unterlässt, geht das Geld an die Auffangeinrichtung - und das wird teuer.
Das ist doch Diebstahl am Altersguthaben", ärgert sich Adolf Aschwanden aus Beckenried NW. Mit -"ungläubigem Kopfschütteln" habe er die Abrechnung der Auffangeinrichtung studiert. Sein Guthaben ist um elf Prozent kleiner gewor...
Pensionskassengeld: Spesen bei der Auffangeinrichtung nagen am Ersparten.
Wer seine Stelle verlässt, sollte sich um sein Pensionskassengeld kümmern. Falls man dies unterlässt, geht das Geld an die Auffangeinrichtung - und das wird teuer.
Das ist doch Diebstahl am Altersguthaben", ärgert sich Adolf Aschwanden aus Beckenried NW. Mit -"ungläubigem Kopfschütteln" habe er die Abrechnung der Auffangeinrichtung studiert. Sein Guthaben ist um elf Prozent kleiner geworden - in nur einem Jahr.
Empörung auch bei Claudio Elsener (Name geändert). Die Pensionskasse seines letzten Arbeitgebers hat im Dezember 1997 sein Altersguthaben in der Höhe von 1226 Franken an die Auffangeinrichtung überwiesen. Zwei Jahre später lag der Saldo nur noch bei 1148 Franken. "Das ist ja ein totaler Witz", schrieb Elsener dem K-Tip.
Automatische Überweisung
Die Auffangeinrichtung - das ist eine offizielle Organisation mit dem vollen Namen "Stiftung Auffangeinrichtung BVG". Sie kommt immer dann als Parkstation zum Zug, wenn Angestellte mit Pensionskasse ihre Stelle verlassen und keine Anweisungen geben, was mit ihrem Geld geschehen soll (siehe Tipps am Schluss). Das ist in folgenden Fällen denkbar:
° Ein Angestellter kündigt und tritt keine neue Stelle an - zum Beispiel weil er eine längere Reise macht.
° Eine Frau gibt die Erwerbstätigkeit auf, weil sie Kinder bekommt.
° Eine angestellte Person wird arbeitslos und findet längere Zeit keinen neuen Job.
° Ein Vollzeitbeschäftigter tritt eine Teilzeitstelle an und ist wegen des jetzt kleineren Lohnes nicht mehr pensionskassenpflichtig.
In solchen Fällen wird die bisherige Pensionskasse das Geld noch eine Zeit lang (maximal zwei Jahre) hüten - doch dann muss sie es auszahlen. Gibt der Berechtigte keine Anweisungen, geht das Geld automatisch an die Auffangeinrichtung.
Und das kostet. Für die Kontoeröffnung zahlen die Betroffenen derzeit einmalig 33 Franken, für die Konto-verwaltung 8 Franken pro Jahr, für die Auflösung des Kontos 65 Franken. Dieses Spesenreglement ist vom Bund abgesegnet.
Tröstlich ist immerhin: Die Betroffenen haben es selber in der Hand, diese Kosten zu vermeiden. Oft sei es "einzig und allein" die Schuld der Versicherten, dass sie diese Gebühren tragen müssten, schreibt die Auffangeinrichtung dem K-Tip.
Das stimmt. Deswegen muss man der bisherigen Pensionskasse relativ bald die richtigen Anweisungen geben. Das müssen Sie wissen:
Selber aktiv werden
° Fragen Sie Ihre Pensionskasse beim Austritt aus der Firma, welche Möglichkeiten Sie haben und wie lange sie das Altersgeld (im Fach-jargon: die Freizügigkeitsleistung) hüten wird.
° Wer die Stelle verlässt und nicht sofort eine neue antritt, sollte die Freizügigkeit unbedingt an eine Bank überweisen lassen. Eröffnen Sie dazu ein so genanntes Freizügigkeitskonto. Die Banken verlangen im Gegensatz zur Auffangeinrichtung keine Spesen, verzinsen das Geld allerdings derzeit meist schlechter als die Auffangeinrichtung mit ihrem momentanen Satz von 31/4 Prozent.
° Beeilen Sie sich mit der Mitteilung, wohin das Geld gehen soll. Zwar muss die bisherige Pensionskasse Ihr Altersgeld gemäss Gesetz "spätestens nach zwei Jahren" an die Auffangeinrichtung schicken, falls Sie kein Bankkonto angeben. Einige Pensionskassen überweisen aber sehr schnell nach dem Austritt aus der Firma.
° Wenn das Geld bei der Auffangeinrichtung liegt und Sie wieder eine neue Stelle antreten, muss die Auffangeinrichtung Ihr Geld an die neue Pensionskasse überweisen.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch:
° Wer seine Stelle verlässt und sofort eine neue antritt, muss das Geld zwingend von der bisherigen Pensionskasse in die neue transferieren. Informieren Sie die bisherige Pensionskasse über Ihren neuen Arbeitgeber.
° Ein Barbezug des Altersgeldes ist nur möglich, wenn Sie sich definitiv ins Ausland abmelden, selbständig machen, invalid werden oder das Geld für Wohneigentum brauchen.
Kasten: Buch Zum Thema
Soeben erschienen: Die vollständig überarbeitete und aktualisierte Neuauflage 2000 des K-Dossiers zur Pensions