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14.10.2008
Wer aus einem Sunrise- oder Orange-ADSL-Abo aussteigen will, muss tief in die Taschen greifen. Die Kunden können nämlich nur einmal pro Jahr kündigen. Wer den Zeitpunkt verpasst, muss 300 bis 350 Franken Strafe zahlen. Deshalb sollte man sein Abo besser termingerecht kündigen und so auslaufen lassen.
Entgegenkommender bei Breitband-Abos sind Cablecom und Swisscom. Dort kann man aufs Monatsende kündigen – ohne Strafgebühren. Kündigungsfristen: Orange und Swisscom einen Monat, Sunrise zwei, Cablecom drei Monate.
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Achtung: das gilt auch bei einem Umzug!
Wir hatten die gleiche Erfahrung bei Ticinocom. Der Vertrag gibt an, dass man nur einmal im Jahr kündigen kann. Dass es auch bei einem Umzug der Fall ist, hätte ich nicht gedacht. Bei der neuen Wohnung kann ein ADSL Abo von nur 1000/100 kbit/s angeboten werden (wir hatten 5000/1000 kbit/s). Das genügt uns nicht, deshalb sind wir auf einem Kabel Provider umgestiegen (Glattwerk). Nichtdestotrotz müssen wir 8 Monate (!) für das alte Abo bezahlen, obwohl wir keinen Gebrauch davon machen. Das ist eine Schikane.