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16.06.2009
Die gesetzliche Garantie auf gekaufte Waren ist auf ein Jahr beschränkt – sofern nichts anderes abgemacht ist. Besonders bei Elektronik-Geräten wird die Garantie in den Verträgen häufig auf drei oder sechs Monate reduziert. In einigen Fällen wird sie aber auch freiwillig auf zwei Jahre verlängert. Händler versuchen, den Kunden schon beim Kauf kostspielige Garantieverlängerungen zu verkaufen. Doch aufgepasst: Auch die Gerätehersteller selber b...
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