Teures Geschenk von Google
Als «Kennenlern-Aktion» verschickte Google Gutscheine an Gewerbetreibende. Das «Geschenk» kostete einen Gasthof schliesslich gut 4000 Franken.
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K-Tipp 17/2009
13.10.2009
Beatrice Walder K-Tipp
So schnell werben Sie bei Google!», hiess es im Brief, den ein Hotel-Restaurant in Baden AG im Juni diesen Jahres erhielt. Beigelegt war ein Gutschein im Wert von 125 Franken, einlösbar bis am 31. Juli 2009 für ein Inserat auf der Internetseite von Google. Diese Inserate erscheinen jeweils zusammen mit den Resultaten nach einer Google-Suche – je nach eingegebenem Stichwort. Mit einem Klick auf die Werbung gelangen Google-Nutzer dann auf die Internetseite des Inserenten.<...>
So schnell werben Sie bei Google!», hiess es im Brief, den ein Hotel-Restaurant in Baden AG im Juni diesen Jahres erhielt. Beigelegt war ein Gutschein im Wert von 125 Franken, einlösbar bis am 31. Juli 2009 für ein Inserat auf der Internetseite von Google. Diese Inserate erscheinen jeweils zusammen mit den Resultaten nach einer Google-Suche – je nach eingegebenem Stichwort. Mit einem Klick auf die Werbung gelangen Google-Nutzer dann auf die Internetseite des Inserenten.
Carmen Wanner, Tochter des Gasthof-Inhabers, löste den Gutschein kurz vor Ablauf ein. «Das war allerdings nicht so einfach, wie Google versprochen hatte», erinnert sich Wanner. Der Ablauf sei kompliziert und mit Computerfachbegriffen gespickt gewesen. Um den Gutschein einlösen zu können, musste sie auch ihre Kreditkartendaten eingeben.
Unklar, wie viel ein Klick kostet
Danach hörte sie nichts mehr von Google. Sie erhielt weder eine Auftragsbestätigung noch eine Nachricht, dass ihr Guthaben aufgebraucht sei.
Wanner wusste zwar, dass ihr pro Klick auf ihr Inserat ein gewisser Betrag in Rechnung gestellt würde. Sie war aber davon ausgegangen, dass maximal der Gutscheinbetrag von 125 Franken aufgebraucht und ihr Inserat dann gelöscht würde.
Der Schock kam mit der Kreditkartenabrechnung: Google belastete Wanner für einen Monat volle 3068 Franken. Später verlangte Google zusätzliche 1288 Franken. Wanner reklamierte.
Google bedauert, dass die Kundin schlechte Erfahrungen gemacht hat. Sie sei im Brief aber darauf hingewiesen worden, dass sie die Werbekampagne nach dem Test beenden könne. Das habe Carmen Wanner nicht getan. Deshalb seien Kosten für gültige Klicks entstanden, die Google ihr nicht zurückerstatten könne.
Ein Blick auf die Internetseite Google Adwords, die das Kleininserategeschäft von Google betreibt, zeigt aber: Für Computer-Laien werden die zu erwartenden Kosten nur schwer verständlich erklärt. Zudem ist nicht ersichtlich, wie viel ein Klick auf das Inserat den Gastrobetrieb kostet. Immerhin: Adwords-Kunden können den Maximalbetrag festlegen, den sie pro Tag auszugeben bereit sind.
Unklar, wie die Klicks gezählt werden
Matthias Meyer, Pressesprecher von Google, äussert sich nicht zum konkreten Fall. Er erklärt jedoch, dass Adwords seine Kunden beim Einrichten der Werbung Schritt für Schritt führe. «Kennt ein Kunde die Begriffe nicht, kann er sich auf der Internetseite informieren.»
Unklar waren für Wanner nicht nur die Kosten, auch die Zählung der berechneten Klicks ist für die Kundin undurchsichtig: Gemäss Google sollen im August 648 und im September 323 Personen Wanners Inserat angeklickt haben. Mit dem Computer-Programm «Advanced Web Statistics» konnte Wanner jedoch feststellen, wie viele Besucher tatsächlich via Google auf ihre Internetseite kamen. Demnach waren es im August bloss 57 und im September nur 22 Besucher.
Auch dazu sagt Matthias Meyer nichts. Adwords berechne jedoch nur «echte Klicks». Mehrfache Klicks eines Google-Nutzers auf dasselbe Inserat würden etwa herausgefiltert.