Die Thurgauer Strafbehörden haben einen Tierarzt zu Recht wegen nicht artgerechter Hundehaltung zu einer Busse von 300 Franken verurteilt. Der Tierarzt hatte den Hund regelmässig in einem fensterlosen Heizungsraum in eine sehr enge Hundebox eingesperrt.



Bereits früher hatte das Bundesgericht entschieden, dass der Tierarzt die Kosten für die vorübergehende Unterbringung des Hundes in einem Tierheim und für die tierpsychologische Abklärung in der Höhe von 4000 Franken übern...