Time-Sharing: "Gehirnwäsche" auf Gran Canaria
Inhalt
K-Tipp 4/2000
23.02.2000
Schweizer Firma klopft in Spanien Touristen weich - und bindet sie mit fragwürdigen Verträgen.
Mit raffinierten Tricks verkaufen Time-Sharing-Firmen teure Anteile von Ferienwohnungen. Eine Zuger Firma ködert Kunden gleich vor Ort.
Die Zuger Firma Siag Immobilien-Handels AG bringt auf Gran Canaria Ferien unter die Touristen. Das Angebot: Zwei Wochen für vier Personen in einem Appartement auf der Sonneninsel für stolze 5800 Franken - ohne Flug und Mahlzeiten.
Schweizer Firma klopft in Spanien Touristen weich - und bindet sie mit fragwürdigen Verträgen.
Mit raffinierten Tricks verkaufen Time-Sharing-Firmen teure Anteile von Ferienwohnungen. Eine Zuger Firma ködert Kunden gleich vor Ort.
Die Zuger Firma Siag Immobilien-Handels AG bringt auf Gran Canaria Ferien unter die Touristen. Das Angebot: Zwei Wochen für vier Personen in einem Appartement auf der Sonneninsel für stolze 5800 Franken - ohne Flug und Mahlzeiten.
Wer unterschreibt, wird zusätzlich Mitglied der Time-Sharing-Organisation RCI und kann sechs Wochen Ferien in einer der angeschlossenen Anlagen verbringen. Das kostet aber nochmals "zurzeit 220 bis 530 Franken pro Woche", wie es im Vertrag heisst.
Angebissen haben Marianna und Fritz Künzi aus Bern - aber erst nach einer vierstündigen Gehirnwäsche. "Der Verkäufer hat so lange auf uns eingeredet, bis wir nicht mehr wussten, wo uns der Kopf stand", erinnert sich Marianna Künzi. "Wir hatten keine freie Minute zum Überlegen."
Dieses Vorgehen, das von einem weiteren Ehepaar bestätigt wird, erinnert an die schwarzen Schafe der Time-Sharing-Branche (siehe K-Tip 15/99). Wolfgang Sommerfeldt von der Schutzgemeinschaft für Auslandsgrundbesitz im deutschen Waldshut-Tiengen bestätigt: "Das ist eine Schwindelfirma."
Solche Anschuldigungen weist Siag-Verwaltungsrat Markus Odermatt, der gemäss Handelsregister im Verwaltungsrat von 51 Firmen sitzt, vehement zurück. Die Verkäufer würden Interessenten zwar ausführlich, aber nicht aggressiv beraten. Deshalb seien die Verträge einzuhalten.
Übertölpelte Touristen können sich auch nicht auf das zehntägige Widerrufsrecht berufen, das in Spanien für Time-Sharing-Verträge mit einer Laufzeit ab drei Jahren gilt. Denn die Verträge der Siag dauern nur zweieinhalb Jahre. Kommentar von Wolfgang Sommerfeldt: "Das ist eine bewusste Umgehung des Gesetzes." (thm)