Trotz Abo brauchts ein weiteres Ticket
Besitzer von Verbundabos aufgepasst: Das Billett gilt nicht für Züge, die ohne Halt aus der Abo-Region hinausfahren.
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K-Tipp 4/2003
26.02.2003
Marco Diener - mdiener@ktipp.ch
Damit hatte M.O. aus Wädenswil ZH nicht gerechnet: Er sass im Intercity von Zürich nach Chur. Eingepackt hatte er seineRegenbogenkarte. Sie berechtigt ihn zu beliebigen Fahrten in der Region Zürich - zum Beispiel zwischen Zürich und Wädenswil. Ebenfalls dabei hatte er ein Einzelbillett für den Rest der Strecke von Wädenswil nach Chur.
Doch als ihn der Kondukteur kontrollierte, hiess es trotzdem: «Nachzahlen!» M.O.: «...
Damit hatte M.O. aus Wädenswil ZH nicht gerechnet: Er sass im Intercity von Zürich nach Chur. Eingepackt hatte er seineRegenbogenkarte. Sie berechtigt ihn zu beliebigen Fahrten in der Region Zürich - zum Beispiel zwischen Zürich und Wädenswil. Ebenfalls dabei hatte er ein Einzelbillett für den Rest der Strecke von Wädenswil nach Chur.
Doch als ihn der Kondukteur kontrollierte, hiess es trotzdem: «Nachzahlen!» M.O.: «Weshalb gibts eine Regenbogenkarte für die Strecke Zürich-Wädenswil, wenn sie auf dieser Strecke dann doch nicht gilt?», fragt er.SBB-Sprecher Christian Ginsig muss weit ausholen: «Die Kantone», sagt er, «subventionieren die Verbundabos. Damit wollen sie einen Anreiz schaffen, dass die Bevölkerung den öffentlichen Verkehr in ihrer Region auch wirklich benützt.»
Es liege aber, so Ginsig weiter, nicht in der Absicht der Kantone, Freizeitfahrten in andere Regionen mitzufinanzieren. Deshalb gelten Verbundabos nur in Transportmitteln, die auch im Verbundgebiet halten.
Und das war beim Intercity (Zürich ab 18.33), den M.O. benutzt hatte, nicht der Fall. Denn dieser hält erst in Sargans.
Ginsig betont denn auch, dass die Käufer der Regenbogenkarten auf diese Einschränkung aufmerksam gemacht würden. Und zwar im Prospekt «Tickets & Preise». Dort steht - schwer verständlich: «Für Fahrten über die Verbundgrenze hinaus sind ZVV-Zonentickets gültig bis zum letzten fahrplanmässigen Halt innerhalb der gelösten Zonen.»
Allerdings erwecken die Transportunternehmen mit ihren Werbesprüchen andere Erwartungen. So schreibt der Zürcher Verkehrsverbund seinen Kunden: «Sie fahren, wohin Sie wollen, womit Sie wollen und sooft Sie wollen.» Und der Luzerner Verkehrsverbund ergänzt: «Am Wochenende gehts damit komfortabel zum Freizeitvergnügen.»
Muss also M.O. für die Strecke Zürich-Wädenswil in Zukunft zweimal zahlen, wenn er nach Chur reisen will? Nicht unbedingt. Wäre er schon um 18.10 Uhr in Zürich in den Interregio nach Chur gestiegen, dann hätte er unterwegs nicht nachzahlen müssen. Denn der Interregio hält in Wädenswil. Und er benötigt bis nach Chur nur eine Viertelstunde mehr als der Intercity.
M.O. schüttelt trotzdem den Kopf: «Ob im Intercity oder im Interregio: Ich fahre die gleiche Strecke. Und in Wädenswil bleibe ich sitzen, egal ob der Zug hält oder nicht. Ich sehe da keinen Unterschied.»
Übrigens: Die Region Zürich ist mit der Regenbogen-karte kein Einzelfall. Fürs Bäre-Abi in Bern, das U-Abo in Basel und den Passepartout in Luzern gelten exakt die gleichen Vorschriften.
Und: Besitzer von Streckenabos haben dieses Problem nicht. Denn Streckenabos sind von den Kantonen nicht subventioniert. Sie gelten - im Gegensatz zu den Verbundabos - nicht für eine ganze Region, sondern nur für eine bestimmte Strecke. Auf dieser Strecke können sich Abo-Besitzer in jeden Zug setzen - unabhängig davon, wo er hält.