Eine Frau erlebte den Tsunami vom 26. Dezember 2004 in Thailand hautnah mit. Sie geriet deshalb psychisch aus dem Gleichgewicht und war längere Zeit krankgeschrieben.

Dafür hat sie nun von der Unfallversicherung Leistungen zugut. Sie hat zwar die eigentliche Flutwelle nicht gesehen, weil sie zum Zeitpunkt der Überflutungen auf dem Meer auf einem Tauchboot war. Aber bei der Rückkehr sah sie die ganze Verwüstung – und verbrachte aus Angst vor neuen Wellen eine Nacht auf einem Hügel.

Gemäss der Praxis des Bundesgerichts gelten solche aussergewöhnlichen Schreckereignisse als Unfälle.


Bundesgericht, Urteil 8C_30/2007 vom 20. 9. 2007