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Bei temporären Arbeitsverhältnissen gelten jedoch sehr kurze Kündigungsfristen: In den ersten drei Monaten beträgt sie nur gerade zwei Tage und vom vierten bis zum sechsten Monat sieben Tage. Anschliessend gelten die vertraglichen Abmachungen.
Fehlen solche Abmachungen, gilt das Obligationenrecht. Danach beträgt die Kündigungsfrist im ersten Anstellungsjahr (7. bis 12. Monat) einen Monat, vom zweiten bis neunten Jahr zwei und danach drei Monate.
(bw)
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