Eine Frau leidet an so genannten Cluster-Kopfschmerzen. Ihr Arzt verschrieb ihr das Migränemittel Imigran - bis zwölf Injektionslösungen täglich. Imigran ist auf der Spezialitätenliste aufgeführt, muss also von den Krankenkassen übernommen werden. Auch die Heilmittelbehörde Swissmedic hat das Medikament zugelassen - aber mit einer maximalen Dosierung von zwei Injektionen pro Tag. Der Hersteller selber empfiehlt auch nur zwei Anwendungen pro Tag.

Dazu sagt das Bundesgericht: In solchen Fällen muss die Krankenkasse Überdosierungen grundsätzlich nicht bezahlen. Als Obergrenze gilt die von Swiss-medic genehmigte Dosierung.

Ausnahmen könnten gemäss Bundesgericht dann gegeben sein, wenn medizinische Alternativen fehlen. Dann ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, ob aus der Überdosierung ein klarer therapeutischer Effekt resultiert.

(em)

Eidg. Versicherungsgericht, Urteil K 100/04 vom 21.9.2005