Inhalt
K-Tipp 18/2005
02.11.2005
Eine Frau leidet an so genannten Cluster-Kopfschmerzen. Ihr Arzt verschrieb ihr das Migränemittel Imigran - bis zwölf Injektionslösungen täglich. Imigran ist auf der Spezialitätenliste aufgeführt, muss also von den Krankenkassen übernommen werden. Auch die Heilmittelbehörde Swissmedic hat das Medikament zugelassen - aber mit einer maximalen Dosierung von zwei Injektionen pro Tag. Der Hersteller selber empfiehlt auch nur zwei Anwendungen pro Tag.
Dazu sagt das Bundesgericht: In solchen Fällen muss die Krankenkasse Überdosierungen grundsätzlich nicht bezahlen. Als Obergrenze gilt die von Swiss-medic genehmigte Dosierung.
Ausnahmen könnten gemäss Bundesgericht dann gegeben sein, wenn medizinische Alternativen fehlen. Dann ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, ob aus der Überdosierung ein klarer therapeutischer Effekt resultiert.
(em)
Eidg. Versicherungsgericht, Urteil K 100/04 vom 21.9.2005
Dazu sagt das Bundesgericht: In solchen Fällen muss die Krankenkasse Überdosierungen grundsätzlich nicht bezahlen. Als Obergrenze gilt die von Swiss-medic genehmigte Dosierung.
Ausnahmen könnten gemäss Bundesgericht dann gegeben sein, wenn medizinische Alternativen fehlen. Dann ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, ob aus der Überdosierung ein klarer therapeutischer Effekt resultiert.
(em)
Eidg. Versicherungsgericht, Urteil K 100/04 vom 21.9.2005
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden