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K-Tipp 5/2001
14.03.2001
Pauschalreisen Preiserhöhungen sind erlaubt
Reiseveranstalter dürfen höhere Kosten auf ihre Kundschaft überwälzen. Aber nur in ganz bestimmten Fällen.
Patrick Gut pgut@ktipp.ch
Das Ehepaar Livers aus Zürich hatte bei Baumeler eine Pauschalreise gebucht. Unterwegs in Marokko wollte die Reiseleiterin plötzlich 20 Franken pro Person einkassieren. Der Grund: gestiegene Treibstoffkosten.
Dorothea Livers und ihr Mann weigerten sich s...
Pauschalreisen Preiserhöhungen sind erlaubt
Reiseveranstalter dürfen höhere Kosten auf ihre Kundschaft überwälzen. Aber nur in ganz bestimmten Fällen.
Patrick Gut pgut@ktipp.ch
Das Ehepaar Livers aus Zürich hatte bei Baumeler eine Pauschalreise gebucht. Unterwegs in Marokko wollte die Reiseleiterin plötzlich 20 Franken pro Person einkassieren. Der Grund: gestiegene Treibstoffkosten.
Dorothea Livers und ihr Mann weigerten sich standhaft, die 40 Franken zu zahlen. «Wir verstanden überhaupt nicht, was das Ganze sollte.»
Hedy Bucher, Leiterin Wanderferien bei Baumeler, erklärt den Vorfall: «Wir haben allen Kunden geschrieben, dass wir ihnen die gestiegenen Treibstoffkosten belasten müssen.» Um administrative Unkosten zu vermeiden, habe Baumeler zudem angekündigt, dass die Reiseleitung den Betrag jeweils direkt vor Ort einkassiere. Es sei aber denkbar, dass Livers' den Brief nicht erhalten haben. «Baumeler besteht deshalb auch nicht auf der Zahlung.»
Das Vorgehen von Baumeler ist korrekt, wenn auch die Barzahlung vor Ort unüblich ist. Baumeler hat den Kunden so aber Mehrkosten erspart. Andere Veranstalter haben ihrer Kundschaft bis zu 30 Franken Aufpreis pro Person für Flüge innerhalb Europas und nach Nordafrika verrechnet.
Preiserhöhungen bei Pauschalreisen sind laut Gesetz nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. So müssen die allgemeinen Vertragsbedingungen des Veranstalters die Möglichkeit einer Erhöhung ausdrücklich vorsehen. Zudem sind die Reisenden mindestens drei Wochen vor dem Abreisetermin zu informieren. Die Erhöhung darf nur bestimmte Posten betreffen: Beförderungskosten, Abgaben für Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen, Flughafentaxen sowie ungünstigere Wechselkurse.
Liegt die Preiserhöhung über 10 Prozent, kann der Kunde auf die Reise verzichten. Es bleiben ihm drei Varianten:
- Er entscheidet sich für eine gleich- oder höherwertige Reise, falls ihm der Veranstalter eine solche anbietet.
- Er tritt eine günstigere Reise an und lässt sich den Preisunterschied auszahlen.
- Er verlangt das Geld zurück.
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