Übers Handy unter Kontrolle
Wer mit dem Handy reist, hinterlässt Spuren. Das kann nützlich sein, schafft aber Datenschutz-Probleme.
Inhalt
K-Tipp 6/2003
26.03.2003
Der Fall gab zu reden: Vor kurzem stürzte ein behinderter Mann auf einem Waldweg bei Lufingen ZH aus seinem Elektrorollstuhl. Zwar konnte er via Handy seine Familie alarmieren; er wusste aber nicht genau, wo er war.
Gefunden wurde der Mann erst am Morgen nach dem Unfall. Glücklicherweise war er unverletzt. Die Polizei hatte es versäumt, die Unfallstelle technisch orten zu lassen - wegen eines Missverständnisses, wie ein Sprecher gegenüber dem «Tages-Anzeiger» erklärte.
Der Fall gab zu reden: Vor kurzem stürzte ein behinderter Mann auf einem Waldweg bei Lufingen ZH aus seinem Elektrorollstuhl. Zwar konnte er via Handy seine Familie alarmieren; er wusste aber nicht genau, wo er war.
Gefunden wurde der Mann erst am Morgen nach dem Unfall. Glücklicherweise war er unverletzt. Die Polizei hatte es versäumt, die Unfallstelle technisch orten zu lassen - wegen eines Missverständnisses, wie ein Sprecher gegenüber dem «Tages-Anzeiger» erklärte.
Dank des Handys hätte man die Position des Mannes nämlich grob bestimmen können. Denn jedes eingeschaltete Mobiltelefon «meldet» seinen Standort regelmässig ans Netz, damit Anrufe über die richtige Sendeanlage weitergeleitet werden können.
Bernhard Bürki vom Bundesamt für Kommunikation: «Befindet sich die gesuchte Person in der Nähe von drei oder mehr Sendeanlagen, lässt sie sich gar bis auf wenige Meter genau orten.»
Allerdings: Aus Datenschutzgründen ist eine Ortung an strenge gesetzliche Bedingungen geknüpft. Zulässig ist sie nur, falls eine Strafverfolgungsbehörde sie zur Fahndung in schweren Deliktsfällen einsetzen will. Oder falls die betroffene Person der Standortermittlung zugestimmt hat.
Wäre also im Fall des gestürzten Rollstuhlfahrers eine Ortung nicht erlaubt gewesen? «Wird in Notfällen dieses Mittel ohne explizite Bewilligung des Verunglückten eingesetzt, hat wohl niemand etwas einzuwenden», sagt Kosmas Tsiraktsopoulos, Sprecher des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten.
An den strengen Bedingungen dürfe man deswegen aber nicht rütteln. Sonst sei zu befürchten, dass rasch der gesellschaftliche Druck steige, «sich auch für fragwürdige Anliegen überwachen zu lassen - etwa, wenn ein Chef stets wissen will, wo sich seine Mitarbeiter gerade aufhalten». Zudem, so Tsiraktsopoulos, wäre in der Praxis nur sehr schwierig abzuschätzen, wann jemand gegen seinen Willen geortet werden dürfte.
Übrigens: Handy-Benutzer können sich auch selber grob lokalisieren. Bei Nokia-Geräten etwa gelangt man über «Einstellungen» und «Telefoneinstellungen» zur «Zelleninfo». Schaltet man diese ein, erscheint auf dem Display der Name der nächstgelegenen Sendeanlage - und diese heisst oft gleich wie die Ortschaft, in der sie steht.
(gs)