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K-Tipp 11/2011
29.05.2011
Ja. Das ergibt sich aus dem Sinn dieser Regelung: Nach der Lehre haben Angestellte noch nicht die gleiche Kenntnis und Erfahrung wie langjährige Angestellte.
Deshalb ist der höhere Lohn abhängig von der Berufserfahrung. Ein unbezahlter Urlaub bringt punkto Berufserfahrung nichts.
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