Nein. Der Vater kann die Zahlungen nicht eigenmächtig stoppen, auch wenn die Tochter nun bei ihm wohnt. Es gibt in dieser Situation zwei Möglichkeiten:

  • Entweder Sie beide einigen sich einvernehmlich  auf den Verzicht oder eine Reduktion der zu bezahlenden Unterhaltsbeiträge. Diese Vereinbarung müsste dann noch von der Vormundschaftsbehörde genehmigt werden.
  • Oder der Vater verlangt am Gericht eine Abänderung oder Aufhebung der Alimente.