Eine Frau prozessierte mit der Invalidenver­sicherung (IV) wegen ihrer Rente. Dabei verlangte sie vom Gericht die unentgeltliche Rechtspflege. Bedürftige müssen so keine ­Gerichtskosten zahlen und erhalten – falls nötig – einen Gratisanwalt. Antragsteller müssen aber ihre finanzielle Situation komplett offen­legen und ihre Mittellosigkeit belegen. Ein konkreter Fall zeigt nun: Wenn Betroffene zur Finanzierung des Prozesses die Hypothek auf das Haus erhöhen könnten, erhalten sie die «Unentgeltliche» nicht. Und einer Frau, die von ihrem Mann getrennt lebt, wird auch das Einkommen ihres Mannes angerechnet. Und wenn Antragsteller nicht alle Unterlagen liefern, darf das Gericht ihren Wunsch ohne weitere ­Abklärung definitiv abweisen.   

Bundesgericht, Urteil 9C_84/2011 vom 24. 5. 2011