Unfälle in Nachbars Garten - Muss mein Nachbar seinen Teich sichern?
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K-Tipp 17/2001
17.10.2001
Unser Nachbar hat in seinem Garten einen kleinen Teich eingerichtet. Unsere zweijährige Tochter ist davon fasziniert und will immer wieder dort spielen.
Uns ist das aber zu gefährlich. Wir möchten deshalb, dass der Nachbar den Teich einzäunt oder dass er ein Eisengitter unter der Wasseroberfläche montiert. Können wir unseren Nachbarn dazu zwingen?
Nein. Ihr Nachbar darf auf seinem Grundstück machen, was er will. Wenn er Ihnen bzw. Ihren Kindern verbietet, sei...
Unser Nachbar hat in seinem Garten einen kleinen Teich eingerichtet. Unsere zweijährige Tochter ist davon fasziniert und will immer wieder dort spielen.
Uns ist das aber zu gefährlich. Wir möchten deshalb, dass der Nachbar den Teich einzäunt oder dass er ein Eisengitter unter der Wasseroberfläche montiert. Können wir unseren Nachbarn dazu zwingen?
Nein. Ihr Nachbar darf auf seinem Grundstück machen, was er will. Wenn er Ihnen bzw. Ihren Kindern verbietet, sein Grundstück zu betreten, so haftet er auch bei einem Unfall nicht. Falls er ein solches Verbot ausspricht, muss er aber die Kinder jeweils wegschicken, wenn sie sein Grundstück betreten. Wenn Ihr Nachbar aber Kinder auf seinem Grundstück spielen lässt und er nichts dagegen unternimmt, haftet er bei einem Unfall. Weisen Sie ihn auf diesen Umstand hin; das wird ihn wohl dazu bringen, in seinem eigenen Interesse eine Schutzvorrichtung einzubauen.
Vergessen Sie aber nicht: Ganz gleich was der Nachbar macht - unter Umständen kann man Sie als Eltern nach einem Unfall selber auch zur Rechenschaft ziehen. Wenn Sie beispielsweise ein zweijähriges Kind nicht ausreichend hüten, verletzen Sie Ihre Aufsichtspflicht. Man wird Ihnen dann nämlich vorwerfen, dass Sie selber ja die Möglichkeit gehabt hätten, Ihren eigenen Garten einzuzäunen und so zu verhindern, dass Ihre Tochter zum Teich gelangt.
(ge)