Unfall-Abredeversicherung - Lohn trotz unbezahltem Urlaub?
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K-Tipp 14/2001
05.09.2001
Mein Kollege hat ein halbes Jahr unbezahlten Urlaub genommen. Nach drei Monaten erlitt er einen Unfall. Jetzt stellt sich heraus, dass die Suva nicht nur die Arzt- und Spitalkosten zahlt, sondern für eine gewisse Zeit auch noch Taggelder. Auf diese Weise kommt mein Kollege auf einen Lohnersatz, obwohl er doch unbezahlten Urlaub genommen hat und folglich keinen Lohnanspruch hatte. Hat die Suva korrekt gehandelt?
Ja. Ihr Kollege hatte bei der Suva die so genannte Abredeversicherung...
Mein Kollege hat ein halbes Jahr unbezahlten Urlaub genommen. Nach drei Monaten erlitt er einen Unfall. Jetzt stellt sich heraus, dass die Suva nicht nur die Arzt- und Spitalkosten zahlt, sondern für eine gewisse Zeit auch noch Taggelder. Auf diese Weise kommt mein Kollege auf einen Lohnersatz, obwohl er doch unbezahlten Urlaub genommen hat und folglich keinen Lohnanspruch hatte. Hat die Suva korrekt gehandelt?
Ja. Ihr Kollege hatte bei der Suva die so genannte Abredeversicherung abgeschlossen; er war demnach zu den gleichen Konditionen versichert wie «normale» Angestellte. Er hat damit die gleichen Versicherungsleistungen zugut wie Angestellte, die in ihrer Freizeit einen Unfall erleiden.
Dass der Kollege während seines unbezahlten Urlaubs keinen Lohnanspruch hatte, spielt hier keine Rolle. Er erhält ab dem dritten Tag trotzdem 80 Prozent seines vorherigen Gehalts ausbezahlt, und zwar so lange, wie er aufgrund der Verletzungen vom Arzt als arbeitsunfähig taxiert wird.
Das mag auf den ersten Blick stossend wirken, ist aber beispielsweise dann sinnvoll, wenn der Unfall kurz vor Ende des unbezahlten Urlaubs passiert: Ohne die Abredeversicherung würden Betroffene nach Ablauf des Urlaubs ohne Lohn dastehen, wenn sie nicht wie geplant wieder am Arbeitsplatz erscheinen können.
Denkbar ist auch, dass jemand einen gebuchten und vorausbezahlten Weiterbildungskurs wegen eines Unfalls nicht antreten kann oder abbrechen muss. Das Taggeld würde hier die Kosten (teilweise) ersetzen, die das Weiterbildungsinstitut nicht zurückerstatten muss.
Ein paar wichtige Details für den Abschluss der Abredeversicherung:
- Wer seine Arbeitsstelle verlässt, bleibt nur noch 30 Tage lang gegen Nicht-Berufsunfall versichert. Reiselustige sollten deshalb diesen Schutz verlängern; das geht bis zu einer Maximaldauer von 180 aufeinander folgenden Tagen.
- Voraussetzung ist, dass man am Arbeitsplatz auch gegen Nicht-Berufsunfall (Unfälle in der Freizeit) versichert war. Das ist bei allen Angestellten der Fall, die pro Woche mehr als acht Stunden bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind.
- Der Abschluss ist einfach: Sie verlangen bei der Suva oder bei einem privaten Unfallversicherer oder bei Ihrem Arbeitgeber einen Einzahlungsschein, zahlen für die gewünschte Anzahl Monate ein - und schon sind Sie weiter gegen Freizeitunfälle versichert. Zahlen Sie unbedingt ein, bevor die genannte 30-tägige Frist abgelaufen ist.
- Die Prämie kostet bei allen Anbietern einheitlich 25 Franken pro ganzen oder angefangenen Monat. Bewahren Sie die Quittung auf!
- Melden Sie einen Unfall während des unbezahlten Urlaubs unverzüglich Ihrem (letzten) Arbeitgeber oder direkt der zuständigen Versicherungsagentur.
- Bei einem Unfall im Ausland zahlt die Unfallversicherung höchstens den doppelten Tarif dessen, was die Behandlung auf der allgemeinen Abteilung eines Spitals in der Nähe Ihres Wohnorts gekostet hätte. In teuren Ländern (zum Beispiel USA, Kanada, Australien) kann die Behandlung aber mehr kosten. In diesem Fall können Versicherte bei etlichen Krankenkassen oder Privatversicherungen eine Zusatzversicherung abschliessen, die Arzt- und Spitalkosten weltweit unbegrenzt übernimmt. Diese Zusatzdeckung übernimmt dann die Mehrkosten, welche die Unfallversicherung nicht zahlt.
- Die Abredeversicherung empfiehlt sich nicht nur für Reisefreudige, sondern auch für Arbeitslose, die ausgesteuert werden.
(em)