Auf einer Baustelle stürzte ein Mann aus einem Baulift und starb. Der Ersteller und Eigentümer des Baulifts wurde darauf vom Gericht wegen fahrlässiger Missachtung der Baukunderegeln mit 500 Franken gebüsst.

Die Eltern und sieben Geschwister des Verstorbenen verlangten Opferhilfe. Diese wird ­gewährt, wenn die betroffene Person Opfer einer Straftat wurde. Im konkreten Fall gehen die Angehörigen leer aus. Um eine Entschädigung zu erhalten, hätte es laut Bundesgericht einer ­Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung bedurft. Dafür gab es beim Unfall mit dem Baulift nicht genügend Anhaltspunkte. Dem Lift-Eigentümer wurde nur ein «Gefährdungsdelikt» angelastet
– dafür gibt es keine Opferhilfe.   

Bundesgericht, Urteil 1C_208/2011 vom 1. 2. 2012