Ein Autofahrer war mit Sommerpneus auf einer steilen Nebenstrasse unterwegs. Weil Schnee gefallen war, wollte er sein Auto am Strassenrand abstellen. Doch eine Polizistin befahl ihm weiterzufahren, weil er dort nicht parkieren durfte. Darauf knallte der Fahrer in ein anderes Auto – und wurde dafür mit 320 Franken gebüsst.

Der Fahrer wehrte sich bis vor Bundesgericht mit dem Argument, eigentlich sei die Polizistin am Unfall schuld. Doch die höchsten Richter sahen die Verantwortung bei ihm – er sei mit einem nicht betriebssicheren Auto unterwegs gewesen. Er hätte entweder Winterpneus montieren oder dann die steile Strasse meiden sollen.

Bundesgericht, Urteil 6S.17/2007 vom 14. 3. 2007