Nein. Hier gilt das Prinzip: Ein brennendes Haus kann man nicht versichern. Mit anderen Worten: Der Versicherungsschutz gilt nur für Rechtsfälle, die während der Dauer des Vertrages ein­treten. Was vorher passierte und jetzt noch andauert, muss der Rechtsschutz nicht übernehmen.

Deshalb argumentiert die Rechtsschutz-Ver­si­che­rung korrekt, wenn sie die jetzt fällige Nachbehandlung als direkte Folge Ihres Unfalls in der Schulzeit ­betrachtet. Damit war der Unfall schon geschehen, als Sie die Police abgeschlossen hatten.

Und der nun entstandene Streit ist  nicht versichert. Immerhin hat Ihnen Ihre Rechtsschutz-Ver­sicherung eine einma­lige Zahlung von 1000 Franken angeboten. Dazu wäre sie nicht verpflichtet gewesen.