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Nein. Hier gilt das Prinzip: Ein brennendes Haus kann man nicht versichern. Mit anderen Worten: Der Versicherungsschutz gilt nur für Rechtsfälle, die während der Dauer des Vertrages eintreten. Was vorher passierte und jetzt noch andauert, muss der Rechtsschutz nicht übernehmen.
Deshalb argumentiert die Rechtsschutz-Versicherung korrekt, wenn sie die jetzt fällige Nachbehandlung als direkte Folge Ihres Unfalls in der Schulzeit betrachtet. Damit war der Unfall schon geschehen, als Sie die Police abgeschlossen hatten.
Und der nun entstandene Streit ist nicht versichert. Immerhin hat Ihnen Ihre Rechtsschutz-Versicherung eine einmalige Zahlung von 1000 Franken angeboten. Dazu wäre sie nicht verpflichtet gewesen.
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