Unfallschaden am Auto - Bargeld statt Reparatur?
Inhalt
K-Tipp 18/2001
31.10.2001
Ich wurde unschuldig in einen Autounfall verwickelt. Nun weigert sich die Autohaftpflicht-Versicherung des Unfallverursachers, für die Reparaturkosten meines Autos aufzukommen. Die Versicherung will mir stattdessen einen Betrag in bar auszahlen. Muss ich das akzeptieren?
Ja. Der Grund liegt darin, dass die Reparatur mehr kosten würde, als Ihr Auto vor dem Unfall wert war.
Im Grundsatz muss Ihnen die Autohaftpflicht-Versicherung des «Täters» den effektiven Schad...
Ich wurde unschuldig in einen Autounfall verwickelt. Nun weigert sich die Autohaftpflicht-Versicherung des Unfallverursachers, für die Reparaturkosten meines Autos aufzukommen. Die Versicherung will mir stattdessen einen Betrag in bar auszahlen. Muss ich das akzeptieren?
Ja. Der Grund liegt darin, dass die Reparatur mehr kosten würde, als Ihr Auto vor dem Unfall wert war.
Im Grundsatz muss Ihnen die Autohaftpflicht-Versicherung des «Täters» den effektiven Schaden ersetzen. Bei kleineren Schäden folgt daraus, dass Sie Ihr Auto auf Kosten der Versicherung reparieren lassen können.
Weil zudem reparierte Autos als Unfallwagen gelten - was bei einem allfälligen Verkauf den Preis mindert -, haben Sie von der Versicherung auch noch eine Minderwert-Entschädigung zugut. Diese Minderwert-Entschädigung spielt aber nur bei jüngeren Autos eine Rolle - dann also, wenn der Zeitwert des Fahrzeuges vor dem Unfall mehr als 60 Prozent des Neuwerts betrug.
Sind jedoch die veranschlagten Reparaturkosten (inklusive Minderwert des Autos nach der Reparatur) höher als der Zeitwert des Autos vor dem Unfall, spricht die Versicherung von einem Totalschaden. In diesem Fall muss sie nicht mehr die Reparaturkosten übernehmen, ist aber im Gegenzug verpflichtet, Ihnen den Zeitwert des Autos bar auszuzahlen. Sie erhalten also faktisch den Betrag, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen Autos auf den Tisch legen müssten.
Auch wenn Sie Ihr Auto trotzdem reparieren lassen, erhalten Sie von der Versicherung nur den Zeitwert ersetzt (ausser bei sehr exklusiven oder raren Fahrzeugen).
Für die Bestimmung des Zeitwerts richten sich die Gesellschaften meist nach den so genannten Eurotax-Bewertungsrichtlinien. Anfragen betreffend die Bewertung eines Autos können Sie per Post an Eurotax (Schweiz) AG, Wolleraustrasse 11a, Postfach, 8807 Freienbach, richten. Die Anfrage muss alle Angaben zum Fahrzeug (Jahrgang, Modell, Kilometerstand etc.) und 20 Franken in bar enthalten.
Schneller gehts per Internet: Unter www.eurotax.ch erhalten Sie für 9 Franken (Zahlung mit Kreditkarte) Auskunft über den aktuellen Fahrzeugwert.
(ch)