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K-Tipp 19/2011
12.11.2011
Letzte Aktualisierung:
15.11.2011
15.11.2011
Ja. Sie sind gegen Berufsunfälle versichert – und zwar nicht nur bei der Schule, sondern auch beim Fitnesscenter, wo Sie einen Nebenjob als Aerobic-Trainer haben.
Deshalb werden bei der Berechnung des Taggeldes beide Einkommen zusammengezählt. Davon erhalten Sie 80 Prozent als Taggeld, solange sie voll arbeitsunfähig sind.
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