Beim Snow-Tubing sitzt der Wintersportler auf einem Gummireifen, der mit einer Blache bespannt ist. Damit rutscht er eine bobbahnähnliche Piste hinunter. Dabei kann es passieren, dass die betroffene Person ungewollt zu tief in den Reifen rutscht und dann unsanft mit dem Steissbein auf vereisten Boden aufschlägt.

Wer sich so eine Verletzung holt, erleidet rechtlich einen Unfall – womit die entsprechende Versicherung für die Folgen aufkommen muss.

Bundesgericht, Urteil U 411/05 vom 11. 5. 2007