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08.11.2009
Regelmässig beschweren sich Automobilisten beim K-Tipp über ungerechtfertigte Parkbussen. Zu Recht, wie sich nicht selten zeigt. Roy Hitchman zum Beispiel hätte 40 Franken zahlen müssen, obwohl seine Parkzeit am Bahnhof Tiefenbrunnen in Zürich noch nicht abgelaufen war. Bis 14.57 Uhr hätte er seinen Wagen stehen lassen dürfen – dafür hatte er Fr. 5.– gezahlt. Als aber das Kontrollpersonal um 14.11 am Taxometer die Abstellplätze überprüfte, war die Parkzeit bereits abgelaufen.
Was war geschehen? Ein anderer Automobilist hatte die falsche Parkplatznummer gewählt – jene von Hitchman. Er zahlte für eine kürzere Zeitperiode. In solchen Fällen wird die Parkzeit neu berechnet. Tipp: Automobilisten sollten den Parkschein immer aufbewahren, auch wenn er nicht mehr hinter die Frontscheibe gelegt werden muss. Roy Hitchman hatte Glück: Weil er der Polizei den Beleg für die längere Parkdauer vorlegen konnte, musste er die Strafe nicht bezahlen.
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Auch die Quittungen helfen nichts ...
... zumindest in Opfikon! Seit wir die Segnungen des Parkplatzbewirtschaftungskonzepts (so heisst das Ding tatsächlich) geniessen, kann je nach Parkplatz an zentralen Parkuhren die Gebühr bezahlt werden. Allerdings nützt das nicht immer. Habe meine Gebühren bezahlt, trotzdem eine Busse bekommen und wähnte mich auf der sicheren Seite, schliesslich hatte ich ja die Quittungen! Aber als ich diese kontrollierte, musste ich feststellen, dass die betreffende Quittung über den Betrag von null Rappen ausgestellt war und somit auch keine Zeitgutschrift gebracht hatte! Warum und wie man null Rappen quittiert, ist mir rätselhaft, zumal ja nicht null sondern 50 Rappen eingeworfen (und behalten!) wurden. Von der Stadtpolizei Opfikon, erhielt ich auf meine diesbezügliche Frage hin nur die Antwort, dass der Parkautomat kontrolliert und für i.O. befunden wurde und die Parkbusse von 40 Franken selbstverständlich pünktlich zu bezahlen sei. Und jetzt?