Inhalt
11.06.2012
Stirbt ein verheirateter Mann, erhält die hinterbliebene Frau u. a. dann eine Witwenrente, wenn das Paar gemeinsame Kinder hatte. Wie alt sie zu diesem Zeitpunkt sind, spielt keine Rolle. Stirbt hingegen die Frau, erhält der Ehemann nur eine Witwerrente, wenn die Kinder noch nicht 18 sind. Dagegen klagte ein Mann: Er wollte die Witwerrente weiterhin beziehen, als das Kind 18 Jahre alt wurde. Er ist mit seiner Forderung nicht durchgekommen. Der Gesetzgeber habe diese unterschiedliche Behandlung von Mann und Frau bewusst in Kauf genommen, schreibt das Bundesgericht. Dies sei für das Bundesgericht bindend.
Bundesgericht, Urteil 9C_617/2012 vom 4. 5. 2012
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden