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29.11.2011
Ja. Sie sollten prüfen, ob die Fotos und Karten urheberrechtlich geschützt sind. Das ist nicht einfach. Das Urheberrecht schützt nämlich nicht generell alle Bilder und Illustrationen, sondern nur individuelle, schöpferische Werke. Reine Schnappschüsse oder banale Fotos beispielsweise sind deshalb nicht schützbar.
Bevor Sie aber urheberrechtlich geschützte, also schöpferische Werke auf Ihrer Website publizieren, sollten Sie zur Sicherheit die Erlaubnis des jeweiligen Besitzers bzw. dessen Vertreters einholen. Er allein bestimmt, ob und in welchem Rahmen er Ihnen die Nutzung gestattet und ob er dafür Geld will oder Ihnen sein «Werk» kostenlos zur Verfügung stellt.
Veröffentlichen Sie Fotos ohne Zustimmung und werden Sie erwischt, kann der Urheber verlangen, dass Sie sie von Ihrer Internetseite entfernen. Darüber hinaus kann er Schadenersatz für die Nutzung der Fotos fordern – und Sie sogar wegen Verletzung des Urheberrechts anzeigen.
Wichtig: Es spielt rechtlich keine Rolle, ob geschützte Werke mit einem Copyright-Zeichen oder dem ausdrücklichen Hinweis «alle Rechte vorbehalten» versehen sind.
Zwei Tipps dazu:
Im Internet gibt es diverse Agenturen, die Fotos zu sehr geringen Tarifen zur Verfügung stellen, teilweise schon ab 1 bis 2 Euro. Einige Beispiele:
www.fotolia.de, www.istockphoto.de, www.shutterstock.ch, www.123rf.de, www.dreamstime.com oder www.clipdealer.de.
Kostenlose Bilder finden Sie zum Beispiel auf:
www.pixelio.de, http://quarknet.de oder www.bildertube.com. Beachten Sie aber die jeweiligen Nutzungsbedingungen. Einige Anbieter verlangen etwa eine Quellenangabe, und teilweise ist die kostenlose Nutzung zeitlich beschränkt.
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