Urteil gegen Kassensturz ist rechtskräftig
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K-Tipp 13/2000
23.08.2000
«Verbotene Schleichwerbung» für die Zeitschrift Saldo gemacht
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz UBI hatte den Kassensturz verurteilt. Eine Beschwerde gegen dieses Urteil beim Bundesgericht hat die SRG zurückgezogen.
Das Bundesgericht gab den Rückzug der Beschwerde gegen das UBI-Urteil im Juli bekannt. Die SRG hat die Beschwerde laut Bundesgericht am 15. Juni eingereicht. Jetzt sagt die SRG jedoch, sie hätte «die Frist nicht einhalten» können. Das sei der ...
«Verbotene Schleichwerbung» für die Zeitschrift Saldo gemacht
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz UBI hatte den Kassensturz verurteilt. Eine Beschwerde gegen dieses Urteil beim Bundesgericht hat die SRG zurückgezogen.
Das Bundesgericht gab den Rückzug der Beschwerde gegen das UBI-Urteil im Juli bekannt. Die SRG hat die Beschwerde laut Bundesgericht am 15. Juni eingereicht. Jetzt sagt die SRG jedoch, sie hätte «die Frist nicht einhalten» können. Das sei der einzige Grund des Rückzugs, erklärt René Bardet, Pressesprecher von SF DRS.
Zu dieser Begründung will Kassensturz-Chef Hansjörg Utz «keinen Kommentar» abgeben. Anwalt und Medienrechtler Urs Saxer, der das UBI-Urteil im Interesse des K-Tip erwirkt hat, sieht den wahren Grund des SRG-Rückziehers anderswo: «Offensichtlich haben Kassensturz und SRG eingesehen, dass sie vor Bundesgericht kaum eine Chance haben.»
Zu häufige und zu umfangreiche Hinweise
Damit ist das Urteil der UBI rechtskräftig. Laut Urteil hat der Kassensturz «verbotene Schleichwerbung» für Saldo betrieben und die Sendung «als Werbeplattform missbraucht».
Die UBI betrachtet erstens die «Häufigkeit» und zweitens den «Umfang» der Hinweise (Name der Zeitschrift, Bild, Preis, Erscheinungsdatum und Bezugsquelle) als illegal. Das Argument von Hansjörg Utz, die extensiven Hinweise seien «journalistisch begründet», verfing nicht.
Journalistisch begründen kann Utz ebenso wenig, warum der Kassensturz den K-Tip ignoriert und zum Beispiel nie über einen Produkte-Test des K-Tip berichtet. «Die Wahl der Themen gehört zur Programmautonomie», verteidigt er sich. Das Publikum wolle nicht überall das Gleiche sehen.
An jedem verkauften Buch verdient SF DRS mit
Auch auf Ratgeberbücher des K-Tip weist der Kassensturz nie hin, während er schon mehrmals Bücher des Saldo-Verlags am Bildschirm zeigte. Für K-Tip-Herausgeber Urs P. Gasche ist der Grund klar: «An jedem verkauften Saldo-Buch verdient SF DRS mit.»
Kassensturz-Chef Hansjörg Utz gibt dies auch zu. Nur «bewirbt» er diese Bücher nicht, meint Utz, er «weist nur darauf hin». Und: Gasche habe schliesslich früher das Gleiche gemacht.
Früher indes hatte der Kassensturz niemanden abgewiesen. So verlangte das Konsumentinnenforum 1992 schriftlich, der Kassensturz müsse dessen Zeitschrift «Prüf mit» und dessen Bücher gleich behandeln wie den K-Tip. Das hatte der Kassensturz damals auch gemacht.
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