Ein bevormundeter AHV-Bezüger (ohne Pensionskasse) hat eine Liegenschaft im Wert von rund 3,5 Millionen Franken. Aus diesem Vermögensertrag bestreitet er seinen Lebensunterhalt. Für seine Tochter bezahlt er bereits monatlich 2250 Franken als Verwandtenunterstützung. Doch die Tochter wollte 5500 Franken.

Muss nun der Vater die Hypothek auf sein Mehrfamilienhaus erhöhen, um mehr für die Tochter zahlen zu können? Nein, sagt das Bundesgericht. Das wäre ein Vermögensverzehr, der für den Mann unzumutbar sei. Auch sei er längerfristig auf gleichbleibende Erträge aus seiner Liegenschaft angewiesen.

(em)

Bundesgericht, Urteil 5C.236/2005 vom 22. 12. 2005