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Ein jugendlicher Velofahrer liess sich von einer Kollegin auf dem Töffli ziehen; er hielt sich dabei an ihrem Oberarm fest. Obwohl die Frau keine Schwenker machte, stürzte der Velofahrer und verletzte sich schwer. Das Zürcher Obergericht verurteilte die junge Frau wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung. "Falsch", sagt das Bundesgericht. Der junge Mann habe sich durch fehlerhaftes Verhalten selber gefährdet und müsse deshalb die Verantwortung für den Unfall selber tragen. (Bundesger...
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