Schilder wie «50 % auf alle Artikel» hängen in den Schaufenstern, wenn Geschäfte die Rabattschlacht eröffnen. Solche Aktionen sind seit 1995 nicht mehr auf ein paar Wochen im Jahr beschränkt, sondern jederzeit möglich.



Zu beachten ist aber die Preisbekanntgabeverordnung (PBV). Wichtigster Punkt: Ware, die zu einem herabgesetzten Preis offeriert wird, muss vorher im Laden mindestens doppelt so lange zum Normalpreis erhältlich gewesen sein.



Beispiel: Ein Hemd ...