Ein Westschweizer pries auf Ebay einen über 40 Jahre alten Mercedes an – unter anderem mit der Aussage: «neues Verdeck, kein Rost». Ein Käufer ersteigerte das Auto für 32 000 Franken, musste aber in Nachhinein feststellen, dass das Verdeck zerrissen und das Gefährt stark verrostet war.

Nun muss der Verkäufer dem Käufer die ganze Summe zurückerstatten und die Rostlaube zurücknehmen. Das zeigt: Die üblichen Kaufrechte gelten auch bei Internet-Versteigerungen.

Bundesgericht, Urteil 4A_58/2008 vom 28. 4. 2008