Ja. Eine Freistellung ändert nichts an den Regelungen zur Kündigungsfrist.

Es gilt also: Wird der gekündigte Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist krank (oder verunfallt er), verlängert sich die Kündigungsfrist um die Dauer der Krankheit.

Konkrete Folge: Weil Kündigungen in der Regel nur auf das Ende eines Monats ausgesprochen werden können, verlängert sich das Arbeitsverhältnis meistens um einen ganzen Monat.

Wichtig dabei ist aber: Dies gilt nur, wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat.

Kündigen Angestellte selber, so ändert eine Krankheit (oder ein Unfall) während der Kündigungsfrist nichts - das Ende des Arbeitsverhältnisses wird also in diesem Fall nicht hinausgeschoben. Und der Betrieb kann den Arbeitnehmer auch nicht verpflichten, länger zu arbeiten.

Dies gilt auch, wenn beide Parteien einen gegenseitigen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben.

Wichtiger Tipp: Wer freigestellt ist und in dieser Zeit krank wird oder verunfallt, sollte das Arztzeugnis sofort dem Arbeitgeber schicken und auf die Verlängerung der Kündigungsfrist pochen. Schreiben Sie der Firma auch, dass Sie weiterhin bereit sind, Ihren bisherigen Job zu machen.

Der Hinweis auf die Verlängerung der Kündigungsfrist ist auch im Hinblick auf die Arbeitslosenversicherung wichtig. Falls Sie das unterlassen, erhalten Sie unter Umständen im ersten Monat der Arbeitslosigkeit keine Taggelder, weil Sie ja noch Anspruch auf Lohn hätten.

Die Verlängerung der Kündigungsfrist bei Krankheit ist übrigens nicht unbeschränkt möglich. Im ersten Dienstjahr beträgt sie maximal 30 Tage, ab dem zweiten bis und mit fünften Dienstjahr 90 Tage, und ab dem sechsten Dienstjahr ist eine Verlängerung um maximal 180 Tage möglich.

Aber Achtung: Den Lohn erhalten Sie möglicherweise nicht so lange, denn die Lohnfortzahlung dauert unter Umständen nicht gleich lang wie die Verlängerung der Kündigungsfrist.

(oh)