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20.03.2012
Nein. Wenn ein Betrieb innerhalb der Probezeit Ferien anordnet oder bewilligt, verlängert sich die Probezeit nicht. Es gilt deshalb die Kündigungsfrist, die im Vertrag für die Zeit nach der Probezeit vereinbart worden ist.
Aber: Anders als bei angeordneten oder bewilligten Ferien verlängert sich die Probezeit bei Krankheit oder Unfall sehr wohl. Und zwar exakt um die Dauer der Abwesenheit wegen der Arbeitsunfähigkeit.
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