Ja. Bei der Berechnung der Altersrente werden in erster Linie nur volle Beitragsjahre berücksichtigt - und zwar in der Zeitspanne zwischen dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag und dem 31. Dezember vor der Pensionierung mit 65. In dieser Zeitspanne ergeben sich für Männer maximal 44 Beitragsjahre.
Sie haben vor der Pensionierung noch acht Monate gearbeitet (Januar 2005 bis August 2005). Diese Zeit fällt weg, denn mehr als 44 Jahre können gar nicht gutgeschrieben werden. Das Gleiche würde zutreffen, wenn Sie schon vor dem 21. Geburtstag gearbeitet hätten.

Ein volles Beitragsjahr liegt vor, wenn man während eines Kalenderjahres insgesamt länger als elf Monate AHV-versichert war und während dieser Zeit die erforderlichen Mindestbeiträge geleistet hat (mit Ausnahmen für Nichtberufstätige).

Für eine Vollrente (siehe Kasten) brauchen Männer 44 volle Beitragsjahre, weil sie mit 65 pensioniert werden. Frauen werden mit 64 pensioniert; sie erhalten die Vollrente mit 43 Beitragsjahren.

Anders sähe es aus, wenn Sie die vollständige Beitragsdauer nicht erfüllen würden. Dann gäbe es diverse Möglichkeiten, Beitragslücken zu füllen, wobei auch Ihre acht «verlorenen» Monate wieder in Betracht gezogen werden könnten.

(st)



Vollrente und Maximalrente

Der Anspruch auf eine Vollrente entsteht dann, wenn die versicherte Person keine Beitragslücken hat; derzeit beträgt die Vollrente mindestens 1075 Franken.

Doch Vollrente heisst nicht Maximalrente. Eine Maximalrente (derzeit 2150 Franken) erhält nur, wer zusätzlich zur vollen Beitragsdauer auch ein jährliches Durchschnittseinkommen von mindestens 77 400 Franken vorzuweisen hat (Stand 2005). Tiefere Einkommen aus früheren Erwerbsjahren werden mit einem bestimmten «Kompensations»-Faktor aufgewertet.