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Vom Vertrag zurücktreten kann man nur bei Haustürgeschäften und Konsumkreditverträgen (innerhalb von sieben Tagen). Ansonsten besteht ein Rücktrittsrecht ausschliesslich dann, wenn dies vereinbart worden ist.
In Ihrem Fall kommen Sie sogar mit einem blauen Auge davon, da der Verkäufer sich mit der Anzahlung begnügt. Denn er könnte darauf beharren, dass Sie den Vertrag einhalten, und von Ihnen verlangen, dass Sie auch den Restbetrag bezahlen und den bestellten Tisch mitnehmen.
(ch)
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