Handybesitzer hatten die Telefonkarten der Firma United Mobile noch im April am Postschalter gekauft. Die Karten ermöglichten günstigere Anrufe vom Ausland in die Schweiz. Allerdings stellte United Mobile den Betrieb im März wegen Überschuldung ein – die Prepaid-Karten wurden gesperrt. Nichtsahnend hatte die Post die Karten weiterhin verkauft und erst nach zahlreichen Reklamationen damit aufgehört. Postkunden werden nun für den Verlust ihrer Gesprächsguthaben zumindest zum Teil entschädigt. Postsprecher Oliver Flüeler betont: «Dies erfolgt aus Kulanz. Dazu wären wir rechtlich nicht verpflichtet.» K-Tipp-Rechtsberater Hans Ruedi Schmid: «Die Post muss für alle Karten, die nach dem Konkurs des Herausgebers verkauft wurden, das ganze Restguthaben zurückerstatten.»