Vermieter will unsere Wohnung für seinen Vater
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K-Tipp 5/2000
08.03.2000
Darf uns der Vermieter kündigen, weil sein Vater krank ist?
Seit einem Jahr wohnen wir in unserer Wohnung. Wir haben einen festen Mietvertrag für fünf Jahre, der 2004 endet.
Jetzt hat der Vermieter auf Ende September wegen Eigenbedarfs gekündigt. Er wohnt im selben Haus und will seinen seit Jahren pflegebedürftigen Vater in unserer Wohnung einquartieren. Dadurch habe er mehr Zeit für die Betreuung des Vaters, sagte er uns.
Müssen wir wirklich s...
Darf uns der Vermieter kündigen, weil sein Vater krank ist?
Seit einem Jahr wohnen wir in unserer Wohnung. Wir haben einen festen Mietvertrag für fünf Jahre, der 2004 endet.
Jetzt hat der Vermieter auf Ende September wegen Eigenbedarfs gekündigt. Er wohnt im selben Haus und will seinen seit Jahren pflegebedürftigen Vater in unserer Wohnung einquartieren. Dadurch habe er mehr Zeit für die Betreuung des Vaters, sagte er uns.
Müssen wir wirklich schon im Herbst ausziehen?
Nein. Verträge sind verbindlich - für beide Seiten. Auch Ihr Vermieter muss sich grundsätzlich an den 5-Jahres-Vertrag halten.
Das Gesetz sieht zwar vor, dass der Vermieter den Mietvertrag "aus wichtigen Gründen" vorzeitig kündigen darf. Doch unter diese Bestimmung fallen nur Gründe, die der Vermieter beim Abschluss des Mietvertrages nicht voraussehen konnte.
Auch Mieter können übrigens aus wichtigen Gründen vorzeitig kündigen, zum Beispiel dann, wenn in einer Familie der Vater stirbt.
Ihr Vermieter hat keinen wichtigen Grund, um Sie rauszuschmeissen. Denn sein Vater war schon bei Ihrem Einzug pflegebedürftig.
Achtung: Sie müssen etwas gegen diese Kündigung unternehmen. Sie ist nicht ungültig, sondern anfechtbar. Wenden Sie sich daher innerhalb von 30 Tagen an die örtliche Schlichtungsbehörde und fechten Sie die Kündigung an.
Anders sähe es aus, wenn der Vater Ihres Vermieters erst kürzlich, zum Beispiel nach einem Schlaganfall, pflegebedürftig geworden wäre. Dann würde ein Richter eventuell zum Schluss kommen, dass Sie aus diesem wichtigen Grund die Wohnung vorzeitig verlassen müssen - Ihnen aber unter Umständen eine Entschädigung zusprechen.