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Eine Agentur engagierte ausländische Tänzerinnen für Nachtklubs. Um das Bewilligungsverfahren bei der Fremdenpolizei zu beschleunigen, unterschrieb eine Mitarbeiterin der Agentur selber im Namen der Tänzerinnen - allerdings ohne die Unterschrift nachzuahmen. Die Tänzerinnen waren damit einverstanden.
Trotzdem hat das Bundesgericht die Frau wegen Urkundenfälschung zu einer Busse von 1500 Franken verurteilt.
(upi)
(Bundesgericht, Urteil 6S.33/2002...
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