Eine Agentur engagierte ausländische Tänzerinnen für Nachtklubs. Um das Bewilligungsverfahren bei der Fremdenpolizei zu beschleunigen, unterschrieb eine Mitarbeiterin der Agentur selber im Namen der Tänzerinnen - allerdings ohne die Unterschrift nachzuahmen. Die Tänzerinnen waren damit einverstanden.



Trotzdem hat das Bundesgericht die Frau wegen Urkundenfälschung zu einer Busse von 1500 Franken verurteilt.



(upi)



(Bundesgericht, Urteil 6S.33/2002...