Ein Mann verliess die Schweiz endgültig und hatte folglich Anspruch auf Barauszahlung seines Pensionskassen-Guthabens. Doch die Pensionskasse weigerte sich. Der Arbeitgeber des Mannes hatte noch eine Schadenersatzforderung gegen ihn und diese Forderung hatte der Betrieb an die Pensionskasse abgetreten. Diese Pensionskasse wollte nun die Barauszahlung mit der Forderung verrechnen. So hätte der Mann unter dem Strich nichts erhalten.



Falsch, sagt das Bundesgericht. Die Möglichkeit...