Inhalt
Später abgeben können Sie die Wohnung nur, wenn der letzte Tag der Mietdauer auf einen Sonn- oder Feiertag fällt. Dann verschiebt sich die Rückgabe auf den ersten darauf folgenden Werktag.
Lesen Sie aber noch Ihren Mietvertrag. Darin kann zu dieser Frage etwas anderes festgehalten sein.
In einigen Mietverträgen steht etwa, die Rückgabe müsse am Tag nach Beendigung des Mietverhältnisses erfolgen. Wäre dies bei Ihnen der Fall, würde sich der Termin auf den Montag verschieben.
Es ist auch möglich, dass bei Ihnen in dieser Frage ein anderer Ortsgebrauch gilt. Diesen erfahren Sie bei Ihrer Mietschlichtungsbehörde. Die vertragliche Regelung ginge aber vor.
(bw)
Buchtipp
Alles Wichtige zum Thema finden Sie im Saldo-Ratgeber «Das Mietrecht im Überblick». Bestellen können Sie ihn mit der Karte auf Seite 9 oder unter www.saldo.ch.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden