Nein. Sie müssen die Wohnung im Prinzip am letzten Tag der Mietdauer abgeben - und zwar «während der gewöhnlichen Geschäftszeit», wie es im Gesetz heisst. Dazu zählt auch der Samstag.
Später abgeben können Sie die Wohnung nur, wenn der letzte Tag der Mietdauer auf einen Sonn- oder Feiertag fällt. Dann verschiebt sich die Rückgabe auf den ersten darauf folgenden Werktag.
Lesen Sie aber noch Ihren Mietvertrag. Darin kann zu dieser Frage etwas anderes festgehalten sein.
In einigen Mietverträgen steht etwa, die Rückgabe müsse am Tag nach Beendigung des Mietverhältnisses erfolgen. Wäre dies bei Ihnen der Fall, würde sich der Termin auf den Montag verschieben.
Es ist auch möglich, dass bei Ihnen in dieser Frage ein anderer Ortsgebrauch gilt. Diesen erfahren Sie bei Ihrer Mietschlichtungsbehörde. Die vertragliche Regelung ginge aber vor.
(bw)

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