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K-Tipp 10/2001
23.05.2001
Hausratversicherung Gesellschaften akzeptieren Kündigungen nicht
Viele Gesellschaften scheren sich nicht um die Meinung des Aufsichtsamtes. Sie geben eine amtlich verfügte Tarifsenkung nicht weiter, und sie lassen keine Kündigungen zu.
Ernst Meierhofer emeierhofer@ktipp.ch
Der 20-Millionen-Bschiss» hiess der Artikel, den der K-Tipp im Januar veröffentlichte. Thema war eine amtlich verfügte Tarifsenkung beim so genannten Schadenpool für Unwette...
Hausratversicherung Gesellschaften akzeptieren Kündigungen nicht
Viele Gesellschaften scheren sich nicht um die Meinung des Aufsichtsamtes. Sie geben eine amtlich verfügte Tarifsenkung nicht weiter, und sie lassen keine Kündigungen zu.
Ernst Meierhofer emeierhofer@ktipp.ch
Der 20-Millionen-Bschiss» hiess der Artikel, den der K-Tipp im Januar veröffentlichte. Thema war eine amtlich verfügte Tarifsenkung beim so genannten Schadenpool für Unwetterschäden. Folge: Die Hausratversicherung müsste billiger werden.
Der K-Tipp schrieb damals, dass von den 18 grössten Versicherungen nur gerade Basler, Mobiliar und Alpina diese Prämiensenkung ihren Versicherten weitergeben.
Und: Falls eine Gesellschaft den Rabatt nicht weitergibt, sondern im Verlaufe des Jahres 2001 eine Rechnung mit dem gleichen Prämienbetrag schickt, so handelt es sich dabei faktisch um eine Erhöhung. Eine solche Tarifanpassung erlaubt es den Versicherten, die Police sofort zu kündigen.
Diese Meinung bestätigten damals dem K-Tipp die Gesellschaften Mobiliar, Vaudoise und Zürich.
Viele Versicherte mit langjährigen Verträgen wollten von dieser Kündigungsmöglichkeit Gebrauch machen. Doch sie sind abgeblitzt. Jetzt zeigt sich nämlich: Die meisten Gesellschaften sind nicht bereit, solche Kündigungen zu akzeptieren.
Amtsdirektor bestätigt Kündigungsrecht
Diese Versicherer stellen sich damit offen gegen die dezidierte Meinung von Peter Pfund, dem Direktor des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV), das die Tarifsenkung verfügt hat.
In der Radiosendung «Espresso» hat Amtsdirektor Pfund nämlich Klartext geredet. Auf die Frage «Müssen die Versicherer die Prämienreduktion weitergeben?» antwortete Pfund unmissverständlich: «Ja, für den Bereich Elementarschadenversicherung müssen die Prämienredukionen an die Kunden weitergegeben werden.»
Und auf die Frage: «Wenn eine Gesellschaft die Prämie unverändert lässt, so bedeutet das faktisch eine Vertragsänderung infolge Prämienerhöhung. Was heisst das für die Kundschaft?», sagte Pfund klipp und klar: «Das bedeutet im Gesamtvertrag gesehen eine Vertragsänderung, und das löst grundsätzlich ein Kündigungsrecht für Kunden aus.»
Gegenüber dem K-Tipp hat Pfund schriftlich bestätigt, dass seine Radio-Aussagen «der Meinung des BPV» entsprechen.
Viele Gesellschaften lässt das kalt. Zu ihnen gehören zum Beispiel Allianz, Winterthur, Helvetia-Patria, Elvia und La Suisse.
Einjährige Verträge ersparen viel Ärger
Den Betroffenen mit langjährigen Verträgen, deren Kündigung abgelehnt wurde, bleiben drei Möglichkeiten; dies gilt auch für Versicherte, welche die neue Prämienrechnung erst jetzt oder noch später im Verlauf des Jahres erhalten und kündigen möchten:
- Die Ablehnung akzeptieren. In diesem Fall müssen Sie auf die nächste Kündigungsmöglichkeit warten.
- Hartnäckig bleiben. Schreiben Sie einen zweiten Brief. Erwähnen Sie darin die Aussage von Direktor Pfund vom Bundesamt für Privatversicherungen. Zuschriften an den K-Tipp zeigen, dass etwa die National-Generalagentur in Winterthur, die Allianz-Generalagentur in Wettingen oder die Helvetia-Patria in Solothurn kulant sind.
- Zahlung verweigern. Wer die neue Rechnung der bisherigen Gesellschaft nicht zahlt und die Versicherung wechselt, riskiert eine Betreibung. Anschliessend müsste der Richter entscheiden; der Ausgang vor Gericht ist offen, Sie gehen ein Kostenrisiko ein.
Der wichtigste Tipp lautet aber: Unterschreiben Sie nie einen Versicherungsvertrag mit mehr als einjähriger Vertragsdauer. Dann können Sie den Mätzchen der Versicherer jedes Jahr die adäquate Antwort geben: die Kündigung.
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