Versicherung für Mietski: Oft überflüssig
Inhalt
K-Tipp 19/2001
14.11.2001
Wer Ski mietet, kann eine spezielle Versicherung abschliessen. Meist ist das jedoch nicht nötig.
Wer in einem Geschäft Wintersportartikel mietet, kann in der Regel auch eine Versicherung abschliessen, die Diebstahl sowie Bruch- und Beschädigungsrisiko abdeckt. Diese Versicherung ist freiwillig und kostet meist 10 Prozent des Mietbetrags.
Klar ist: Wenn Sie das Leih-Material so behandeln, wie das der Sportsfreund normalerweise tut, und es nie unbeobachtet herumste...
Wer Ski mietet, kann eine spezielle Versicherung abschliessen. Meist ist das jedoch nicht nötig.
Wer in einem Geschäft Wintersportartikel mietet, kann in der Regel auch eine Versicherung abschliessen, die Diebstahl sowie Bruch- und Beschädigungsrisiko abdeckt. Diese Versicherung ist freiwillig und kostet meist 10 Prozent des Mietbetrags.
Klar ist: Wenn Sie das Leih-Material so behandeln, wie das der Sportsfreund normalerweise tut, und es nie unbeobachtet herumstehen lassen, können Sie getrost auf diese Versicherung verzichten.
Wer jedoch einen Diebstahl befürchtet und sich absichern will, muss Folgendes wissen:
- Hausratversicherung: In der Regel sind gemietete Skigeräte inbegriffen. Voraussetzung ist aber, dass man die freiwillige Zusatzdeckung «einfacher Diebstahl auswärts» hat. Ist diese vorhanden, ist die vom Sportgeschäft angebotene Zusatzdeckung im Prinzip nicht nötig.
Aber: In den meisten Hausrat-Verträgen gilt beim «einfachen Diebstahl auswärts» ein Selbstbehalt von 200 Franken. Das Skigeschäft hingegen fordert von Ihnen keinen Selbstbehalt. Fazit: Wer überhaupt kein Risiko eingehen will, zahlt die Versicherung im Sportgeschäft.
- Bei Diebstahl: Sowohl Sportgeschäfte als auch Versicherungsgesellschaften verlangen in der Regel einen Polizeirapport.
- Privathaftpflicht: Sehr wichtig ist, dass Sie (nicht nur als Skifahrer oder Snowboarder) eine Privathaftpflicht-Versicherung haben. Sie kann nicht nur im Alltag nützlich sein, sondern beispielsweise auch, wenn Sie anderen Pistenbenützern einen Schaden zufügen.
Bei einigen Gesellschaften (aber nicht bei allen) springt die Privathaftpflicht-Versicherung auch ein, wenn Sie gemietete Ski aus Unachtsamkeit stark beschädigen. Beachten Sie aber: Die normale Abnützung des Sportgeräts zahlen Sie mit der Miete und Skibrüche sind selten. Übrigens: Auch bei der Privathaftpflicht-Versicherung sind Selbstbehalte üblich.
(em)