Ja. Wer seine Arbeitsstelle verliert oder aufgibt und nicht sofort eine neue ­antritt, bleibt nach Ende des Arbeitsverhältnisses zu­nächst während 30 Tagen prämienfrei gegen Freizeitunfälle versichert.

Anschliessend gilt: Während des Bezugs von Arbeitslosengeld und während Warte- und Einstelltagen sind Arbeitslose obligatorisch bei der Suva ­gegen Unfall versichert. Ebenso ist es, wenn sie in Absprache mit dem Re­gionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) an einem Beschäftigungsprogramm oder an Bildungskursen teilnehmen – oder ­ein Berufsprak­tikum machen.

Die Arbeitslosenkasse zieht den Prämienanteil des Versicherten vom jeweiligen Stempelgeld ab und leitet ihn an die Suva weiter. Zurzeit sind dies 2,91 Prozent des Taggeldes.

Trotzdem kann es zu Versicherungslücken kommen: zum Beispiel, wenn der ­Entscheid der Arbeitslosenversicherung über den Anspruch auf Arbeits­losengeld noch aussteht oder wenn sich Betroffene verspätet arbeitslos melden.

Es empfiehlt sich deshalb, beim Unfallversicherer des bisherigen Arbeitgebers eine sogenannte Abredeversicherung abzuschliessen. So lässt sich der  erwähnte 30-tägige Schutz um maximal 180 Tage verlängern.

Diese Möglichkeit haben Sie auch dann, wenn Sie sich nicht als arbeitslos melden. Die Prämie beträgt bei den meisten Versicherern 25 Franken pro Monat.

Wichtig: Sie müssen die Abredeversicherung innert der 30-Tage-Frist abschliessen. Das ist ohne umständliche Formalitäten möglich: Sie bezahlen der bisherigen Unfallver­sicherung einfach die Prämie für die gewünschte Anzahl Monate – und schon sind Sie versichert.

Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach dem entsprechenden Formular inklu­sive Einzahlungsschein. Die Quittung (Empfangsschein) unbedingt aufbewahren! Sie gilt als Ver­sicherungsbestätigung.

Falls Sie keine Abredeversicherung abschliessen möchten, sind Sie zwar automatisch bei Ihrer Krankenkasse (Grundversicherung) gegen Unfall ver­sichert. Sie zahlt allerdings – wie bei Krankheit – nur Arzt- und Spitalkosten, aber keine Taggelder und Renten. Und: Anders als die Unfallver­sicherung zieht die Krankenkasse nach einem allfälligen Unfall Franchise und Selbstbehalt ab.

Unter Treffpunkt-arbeit.ch finden Arbeitslose wertvolle Tipps.