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04.10.2011
Ja. Wer seine Arbeitsstelle verliert oder aufgibt und nicht sofort eine neue antritt, bleibt nach Ende des Arbeitsverhältnisses zunächst während 30 Tagen prämienfrei gegen Freizeitunfälle versichert.
Anschliessend gilt: Während des Bezugs von Arbeitslosengeld und während Warte- und Einstelltagen sind Arbeitslose obligatorisch bei der Suva gegen Unfall versichert. Ebenso ist es, wenn sie in Absprache mit dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) an einem Beschäftigungsprogramm oder an Bildungskursen teilnehmen – oder ein Berufspraktikum machen.
Die Arbeitslosenkasse zieht den Prämienanteil des Versicherten vom jeweiligen Stempelgeld ab und leitet ihn an die Suva weiter. Zurzeit sind dies 2,91 Prozent des Taggeldes.
Trotzdem kann es zu Versicherungslücken kommen: zum Beispiel, wenn der Entscheid der Arbeitslosenversicherung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld noch aussteht oder wenn sich Betroffene verspätet arbeitslos melden.
Es empfiehlt sich deshalb, beim Unfallversicherer des bisherigen Arbeitgebers eine sogenannte Abredeversicherung abzuschliessen. So lässt sich der erwähnte 30-tägige Schutz um maximal 180 Tage verlängern.
Diese Möglichkeit haben Sie auch dann, wenn Sie sich nicht als arbeitslos melden. Die Prämie beträgt bei den meisten Versicherern 25 Franken pro Monat.
Wichtig: Sie müssen die Abredeversicherung innert der 30-Tage-Frist abschliessen. Das ist ohne umständliche Formalitäten möglich: Sie bezahlen der bisherigen Unfallversicherung einfach die Prämie für die gewünschte Anzahl Monate – und schon sind Sie versichert.
Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach dem entsprechenden Formular inklusive Einzahlungsschein. Die Quittung (Empfangsschein) unbedingt aufbewahren! Sie gilt als Versicherungsbestätigung.
Falls Sie keine Abredeversicherung abschliessen möchten, sind Sie zwar automatisch bei Ihrer Krankenkasse (Grundversicherung) gegen Unfall versichert. Sie zahlt allerdings – wie bei Krankheit – nur Arzt- und Spitalkosten, aber keine Taggelder und Renten. Und: Anders als die Unfallversicherung zieht die Krankenkasse nach einem allfälligen Unfall Franchise und Selbstbehalt ab.
Unter Treffpunkt-arbeit.ch finden Arbeitslose wertvolle Tipps.
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