Der Bundesrat hat in der Hausratversicherung für Elementarschäden einen höheren Selbstbehalt und höhere Prämien diktiert (siehe K-Tipp 20/06). Viele Gesellschaften kündigten damals an, ihre Kunden könnten auf Ende 2006 kündigen oder dann, wenn im Verlauf des Jahres 2007 die neue Prämienrechnung kommt. Es waren dies Basler (für Verträge, die vor 2004 abgeschlossen wurden), Generali, Mobiliar, National, Visana, Zürich und Züritel.

Jetzt werden die meisten wortbrüchig. Denn sie bringen plötzlich eine neue «Rechtsauffassung» vor, wonach Kündigungen nur auf Ende 2006 möglich waren (weil die Änderungen damals in Kraft traten) und im Jahr 2007 nicht mehr. Einzig die National bleibt bei ihrer damaligen Zusage.

Im Grundsatz bleibt aber klar: Wenn die neue Rechnung kommt, haben Kunden ein Kündigungsrecht, falls sich die Prämie oder der Selbstbehalt ändert. Dies ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen in den Verträgen.

(em)