Pensionskasse 62-jährige Frauen bleiben versichert, falls sie weiterarbeiten



Durch das ungleiche Rentenalter für Frauen bei AHV und Pensionskasse drohten den Betroffenen finanzielle Nachteile. Nun hat das Parlament eine rückwirkende Korrektur beschlossen.



Ernst Meierhofer emeierhofer@ktipp.ch



Frauen erhalten ihre ordentliche Rente von der AHV seit Anfang 2001 erst mit 63. In der beruflichen Vorsorge hingegen gilt gemäss Gesetz weiter das ordentli...