Zwei Männer kauften ein Haus, das ihrem Vater und einer Tante gehörte. Die Tante gewährte den Käufern dazu ein Darlehen von     225 000 Franken. In den Folgejahren schenkte die Tante den Käufern jedes Jahr 13 000 Franken zur Tilgung des Darlehens.

Die Käufer meinten nun, sie müssten diese jährlichen Teilschenkungen von je 13 000 Franken nicht versteuern, weil diese Summe im Kanton Solothurn unter die Freigrenze fällt. Doch das Bundesgericht sagt: Das Darlehen war von Anfang an als Geschenk gedacht, es sei nur simuliert gewesen.

Somit wurde die ganze Summe faktisch auf einmal verschenkt, und die Käufer müssen auf die 225 000 Franken eine einmalige Schenkungssteuer von je 20 346 Franken zahlen.

Bundesgericht, Urteil 2C_947/2010 vom 5. 5. 2011