Eine Aktiengesellschaft ging in Konkurs und blieb der AHV rund 20 000 Franken schuldig. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zug verurteilte darauf den Präsidenten und zwei Mitglieder des Verwaltungsrates zur Zahlung von Schadenersatz in der Höhe der fehlenden AHV-Beiträge.



Das Bundesgericht hat das Zuger Verdikt bestätigt und damit an seiner langjährigen Praxis festgehalten. Sie entspreche auch dem politischen Willen.



(upi)



(Eidg. Versicherungsger...