Inhalt
Nicht wegen des Geldes, sondern weil er die Informationen der SBB für fehlerhaft und rechtlich unhaltbar anschaut, wandte sich der Jurist an den SBB-Kundendienst. Dort wurde ihm beschieden, es sei allgemein bekannt, dass ein Billet nur für eine einfache Fahrt gültig sei, ausser es sei mit dem Retour-Symbol versehen.
Einem Zürcher oder einer Zürcherin hätten die SBB mit diesem Argument nicht kommen können. Denn im Zürcher Verkehrsverbund ZVV, dem grössten ÖV-Verbund der Schweiz, gelten Zonenbillette ausdrücklich für Hin- und Rückfahrt.
Als der K-Tipp in dieser Sache nachhakt, erklärt SBB-Mediensprecher Roland Binz, die TNW-Kunden würden am Automaten über die Tarifbestimmungen informiert. Ein Augenschein allerdings zeigt: Von einem Hinweis keine Spur.
Immerhin: Die SBB prüfen jetzt, ob sie den Billettaufdruck klarer programmieren können, verspricht Binz.
(sd)
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden