Für einen Gerichtstermin fuhr ein Basler Anwalt zusammen mit seinem Klienten mit der Bahn nach Liestal (BL). Am SBB-Automaten löste er für beide ein Drei-Zonen-Ticket des Tarifverbunds Nordwestschweiz (TNW). «Gültig bis 13:44», stand auf den Billetts. Im guten Glauben, im Besitz eines gültigen Fahrausweises zu sein, fuhren die beiden kurz nach 12 zurück nach Basel. Prompt kamen sie in eine Kontrolle. Das Billett sei nur für eine einfache Fahrt gültig, wurde ihnen beschieden. Der Anwalt musste zwei neue Tickets kaufen und zusätzlich eine Gebühr von drei Franken für das Lösen im Zug berappen.

Nicht wegen des Geldes, sondern weil er die Informationen der SBB für fehlerhaft und rechtlich unhaltbar anschaut, wandte sich der Jurist an den SBB-Kundendienst. Dort wurde ihm beschieden, es sei allgemein bekannt, dass ein Billet nur für eine einfache Fahrt gültig sei, ausser es sei mit dem Retour-Symbol versehen.

Einem Zürcher oder einer Zürcherin hätten die SBB mit diesem Argument nicht kommen können. Denn im Zürcher Verkehrsverbund ZVV, dem grössten ÖV-Verbund der Schweiz, gelten Zonenbillette ausdrücklich für Hin- und Rückfahrt.

Als der K-Tipp in dieser Sache nachhakt, erklärt SBB-Mediensprecher Roland Binz, die TNW-Kunden würden am Automaten über die Tarifbestimmungen informiert. Ein Augenschein allerdings zeigt: Von einem Hinweis keine Spur.

Immerhin: Die SBB prüfen jetzt, ob sie den Billettaufdruck klarer programmieren können, verspricht Binz.

(sd)