Ein Raser fuhr auf der Autobahn 72 km/h zu schnell. Das kostete ihn eine Busse von 3500 Franken, zudem entzog ihm das Strassenverkehrsamt des Kantons Thurgau den Fahrausweis für 6 Monate.



Das Bundesgericht reduzierte diese Massnahme auf 4 Monate. Begründung: Die Thurgauer hatten den Mann bei der Bemessung der Strafe fälschlicherweise als Rückfälligen behandelt, weil er als Jugendlicher «Töffli» frisiert hatte, worauf ihm damals der Ausweis für Motorfahrräder entzogen wor...