Vorsorge für den Todesfall
Inhalt
K-Tipp 9/2000
03.05.2000
Wie verfasse ich ein Testament?
Obwohl ich gesund bin, möchte ich für den Todesfall vorsorgen. Was muss ich beachten, wenn ich ein Testament verfasse? Welches sind die Formvorschriften, die ich einhalten muss, damit das Testament auch wirklich gültig ist?
Wenn Sie ein Testament schreiben, müssen Sie die folgenden Punkte beachten:
° Schreiben Sie das Testament von der ersten bis zur letzten Zeile von Hand. Das gilt auch für allfällige Zusätze, ...
Wie verfasse ich ein Testament?
Obwohl ich gesund bin, möchte ich für den Todesfall vorsorgen. Was muss ich beachten, wenn ich ein Testament verfasse? Welches sind die Formvorschriften, die ich einhalten muss, damit das Testament auch wirklich gültig ist?
Wenn Sie ein Testament schreiben, müssen Sie die folgenden Punkte beachten:
° Schreiben Sie das Testament von der ersten bis zur letzten Zeile von Hand. Das gilt auch für allfällige Zusätze, die Sie zu einem späteren Zeitpunkt hinzufügen.
° Ein Testament, das mit Schreibmaschine oder Computer geschrieben wurde, ist ungültig.
° Betiteln Sie das Dokument mit "Testament" oder "letztwillige Verfügung".
° Erwähnen Sie im Testament Ihre Personalien und Ihre Wohnadresse.
° Versehen Sie das Schriftstück mit dem genauen Datum der Niederschrift (Tag, Monat und Jahr). Früher konnte ein Erbe ein Schriftstück, das kein oder ein falsches Datum trug, ohne weiteres für ungültig erklären lassen. Das ist heute nicht mehr so: Jetzt sind in der Regel auch andere Hinweise auf das Datum der Niederschrift akzeptiert.
° Empfehlenswert, aber nicht Vorschrift ist die Angabe des Ortes.
° Unterschreiben Sie das Testament am Schluss.
° Eine amtliche Beglaubigung ist nicht nötig.
° Allfällige Ergänzungen und Nachträge müssen Sie ebenfalls von Hand niederschreiben, mit Datum versehen und unterschreiben. Die Bemerkung, das Testament sei unwiderruflich, ist ungültig.
° Sie können das Testament jederzeit vernichten und ein neues schreiben. Wollen Sie Ihr Testament aufheben, zerreissen Sie am besten sowohl das Original als auch allfällige Kopien. Eine andere Möglichkeit: Sie schreiben ein neues Testament und widerrufen darin das alte. Gibt es mehrere, sich widersprechende Testamente einer Person, gilt das jüngste.
° Bewahren Sie das Testament an einem sicheren Ort auf. Sie können es auch einem Notar oder einem Rechtsanwalt anvertrauen. Jeder Kanton hat zudem eine Amtsstelle, welche Testamente aufbewahrt. Das können Notariate, Gemeinde- oder Bezirksverwaltungen sein. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde.
° Nachkommen, Eltern sowie der Ehegatte haben einen gesetzlichen Pflichtteil-Anspruch, der Ihre Verfügungsfreiheit einschränkt. Wenn Sie in diesem Punkt unsicher sind, sollten Sie sich von einem Notar oder Rechtsanwalt beraten lassen.
° Falls Sie nicht in der Lage sind, Ihr Testament von Hand zu schreiben, wenden Sie sich an einen Notar. Er wird dann vor zwei Zeugen ein öffentliches Testament aufsetzen.
"Öffentlich" bedeutet lediglich, dass das Testament von einem Notar beurkundet ist. Die Kosten für ein öffentliches Testament betragen - je nach Vermögen und Kanton - zwischen 100 und mehreren Tausend Franken.
Mehr zum Thema steht im K-Dossier "Erben und Vererben".